Das liberale Judentum


Das progressive Judentum in seiner liberalen und reformorientierten Ausprägung ist als Alternative zum orthodoxen Judentum die vorherrschende Richtung innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft. Seine Ursprünge sind vor allem in Deutschland des 18. und 19. Jahrhunderts zu finden und gehen auf Ideen von Moses Mendelssohn, Israel Jacobson, Leopold Zunz, Abraham Geiger und Zacharias Frankel zurück.

Dabei wird die Offenbarung nicht als ein einmaliger Akt verstanden, bei dem Moses durch Gott wörtlich die Thora („schriftliche Lehre“) sowie alle Auslegungen („mündliche Lehre“, später im Talmud niedergeschrieben) erhalten hat, sondern als ein fortdauernder, von Gott ausgehender und durch Menschen vermittelter dynamischer und fortschreitender („progressiver“) Prozess begriffen. Die jüdische Tradition verpflichtet daher sowohl zur Bewahrung als auch zur Erneuerung. Die Texte der hebräischen Bibel sind einer historisch-kritischen Erforschung nicht entzogen. Das progressive Judentum bildete in Deutschland bis zur Schoa die Mehrheit innerhalb der „Einheitsgemeinden“. Heute ist das progressive Judentum die Hauptrichtung im angelsächsischen Judentum. Organisiert sind die jüdischen reformorientierten, liberalen und progressiven Gemeinden in der World Union for Progressive Judaism, die 1926 unter maßgeblicher Mitwirkung des großen deutschen Rabbiners Dr. Leo Baeck gegründet wurde. Mehrere Gemeinden der deutschsprachigen Union progressiver Juden gehören der World Union an.


Kennzeichnend für das progressive Judentum sind:
  • Liturgie in Hebräisch und in der Landessprache.
  • Verwendung von Musik in der Liturgie.
  • Vermeidung von Gebeten, deren Inhalt der Betende heute nicht mehr teilt (zum Beispiel die Bitte um Wiedereinführung des Tieropfers).
  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen religiösen Angelegenheiten einschließlich der Ordination von Frauen zu Rabbinern.
  • Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig von ihrem Familienstand oder sexueller Orientierung.
  • Vorrang des inhaltlichen Sinns der Gebote (Mizwot) vor ihrer verbindlichen Festlegung als „Zeremonialgesetz“. Dabei werden auch die Speisegesetze und die Vorschriften zur Einhaltung der Schabbatruhe nicht außer Kraft gesetzt; deren Kenntnis wird den Mitgliedern der Gemeinden vermittelt, ihre Ausführung aber der verantwortlichen Entscheidung des Einzelnen überlassen.
  • Bekenntnis zur Demokratie und sozialer Gerechtigkeit innerhalb und außerhalb der jüdischen Gemeinschaft.
  •  Eine offene Haltung gegenüber der nichtjüdischen Gesellschaft.

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