Unsere Mitgliedsgemeinde, die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg e.V. berichtet:

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Unsere Mitgliedsgemeinde, die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg e.V. berichtet: 1280 960 Union Progressiver Juden

Die aktuellen, gemieteten Räumlichkeiten der Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg e.V., Foto: Gemeinde

Nutzungsmöglichkeit der neuen Synagoge durch die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg e.V.

Zwischenzeitlich haben wir ein Auskunftsbegehren beim Landtag und beim Landesverwaltungsamt bezüglich der Nutzungsmöglichkeit beantragt.

In der Auskunft des Landtags sind die Petition der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg e.V. und die Prüfung durch den Landtag enthalten. Die Synagogengemeinde gab an: „Aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung dürfen wir zitieren: Die Synagoge wird als eine freie Synagoge für jeden, der beten möchte, unabhängig von Religion und Herkunft erklärt.“, vgl. Schreiben vom 12.08.2019. Aus dem Zusammenhang mit der Petition unserer Gemeinde ist eindeutig, dass diese Zusage nicht nur beinhaltet, dass Mitglieder beten dürfen, sondern die Nutzungsmöglichkeit durch die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg e.V. Dies war unser Anliegen.

Im Zuwendungsbescheid vom 10.03.2021 findet sich folgender Text:

„I. Bewilligung

  1. Die Zuwendung ist zweckgebunden. Sie dient gemäß der Erklärung der Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg K. d. ö. R. vom 12.08.2019 (Anlage) allein der Finanzierung des Vorhabens „Neubau einer freien Synagoge für jeden, der beten möchte, unabhängig von der Religion und Herkunft“ unter der postalischen Anschrift: 39104 Magdeburg, Julius-Bremer-Straße 3.

III. Nebenbestimmungen/Auflagen

Alle Nebenbestimmungen/Auflagen/Bedingungen gelten rückwirkend ab Beginn der Investitionstätigkeit.

Die Bewilligung erfolgt unter der Auflage, dass die Synagoge für alle Menschen jüdischen Glaubens – gleich, welcher Strömungen – offensteht. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann zum Widerruf der Zuwendung führen.“,

In unserer Anfrage beim Landesverwaltungsamt haben wir darauf hingewiesen, dass die Synagogengemeinde jegliche Nutzung der Synagoge durch die Liberale Gemeinde ablehnt. In ihrem Schreiben vom 29.11.2022 wird angegeben: „Eine Synagoge hat entweder den Status einer liberalen oder orthodoxen Synagoge.“

Die Auflage, die mit der Bewilligung der Fördermittel durch den Landtag verbunden ist, wurde nicht erfüllt.

Müssen wir uns damit abfinden? Die Ungleichbehandlung ist deprimierend. Die Staatskanzlei feiert sich und wir werden ignoriert, obwohl sie wissen sollte, dass wir einen Anspruch auf Mitbenutzung haben müssen oder die Fördermittel werden zurückgezahlt.

Larisa Korshevnyuk, Vorsitzende                                                                                            Magdeburg, den 07.09.2023

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